Schweiz · selbstständige Tätigkeit

Eine Schweizer Firma ist erst der Anfang der Prüfung.

Eine Schweizer Gesellschaft kann ein Marktprojekt tragen, aber keinen persönlichen Aufenthalt ersetzen. Wenn Sie Ihr Vorhaben selbst vor Ort führen möchten, müssen Geschäftszweck, nationalitätsabhängiger Zugang und Familienumzug als eine Entscheidung funktionieren.

SCHWEIZ · DREI UNTERSCHIEDLICHE GRUNDLAGEN

Welche Frage beschreibt Ihren Zugang?

Staatsangehörigkeit und tatsächliche Lebens- oder Geschäftsaufgabe bestimmen den Rechtsweg. Vermögen allein ist keine eigene Schweizer Aufenthaltskategorie.

DIE ROUTE AUF EINEN BLICK

Ein Unternehmen ist kein Aufenthaltsrecht.

Nationalität, echte selbstständige Tätigkeit und wirtschaftlicher Beitrag entscheiden über den richtigen Zugang.

01 / EU/EFTA

Freizügigkeitsregeln mit Nachweis tatsächlicher Selbstständigkeit.

02 / Drittstaat

Zulassung nach Art. 19 AIG mit gesamtwirtschaftlichem Interesse und weiteren arbeitsmarktlichen Kriterien.

03 / Nachweise

Geschäftsplan, Finanzierung, Kunden, Wertschöpfung und eigene Rolle.

04 / Grenze

Ein Handelsregistereintrag allein erteilt keine persönliche Bewilligung.

01 / AUSGANGSLAGEN

Welchen Unterschied könnte dieser Weg für Sie machen?

Ein Aufenthaltsrecht ist wertvoll, wenn seine Wirkung zu Ihrem Leben, Ihrer Familie oder Ihrer geschäftlichen Aufgabe passt.

01

Ein Marktprojekt belegen

Kunden, Team und Wertschöpfung so darstellen, dass die Tätigkeit einen nachvollziehbaren Zweck hat.

02

Selbst vor Ort führen

Eigentum, tatsächliche Leitungsaufgabe und persönliche Bewilligung zusammen prüfen.

03

Familie mit Plan bewegen

Wohnort und Angehörigenstatus erst auf einen tragfähigen eigenen Zugang aufbauen.

02 / RECHTSWIRKUNG

Was der Status gewährt. Und was offen bleibt.

Aufenthalt, Arbeit, Familie und Steuern werden nicht zu einem Versprechen verkürzt.

RECHTSINSTRUMENT
Schweiz · selbstständige Tätigkeit

Bewilligter Aufenthalt zur selbstständigen Tätigkeit; für Drittstaatsangehörige gilt eine strenge arbeitsmarktliche Zulassung.

03 / ZUGANG UND KAPITAL

Was diesen Weg qualifiziert.

Businessplan, Finanzierung, erwarteter wirtschaftlicher Beitrag und Nationalität; kein käufliches Golden Visa.

Anlage, Nachweise und tatsächliche Verfügbarkeit werden vor jeder Bindung fallbezogen geprüft.

04 / DAS LEBEN HINTER DEM TITEL

Aufenthalt allein beantwortet nicht alle Alltagsfragen.

Wer mitkommt, was Sie vor Ort tun dürfen und welche steuerliche Folge entsteht, sind drei verschiedene Prüfungen.

01 / ALLTAG UND RECHTE

Familie: Bewilligung und Fristen gemeinsam planen.

Für Drittstaatsangehörige mit B-Bewilligung kommen der Ehepartner und ledige Kinder unter 18 grundsätzlich für Familiennachzug in Betracht. Der Titel der Gründerin oder des Gründers ersetzt ihre eigenen Verfahren nicht.

  • SEM nennt eine bedarfsgerechte gemeinsame Wohnung und weitere Bedingungen. Bei B-Status gilt grundsätzlich eine Fünfjahresfrist für Ehepartner und jüngere Kinder, für Kinder über zwölf eine Zwölfmonatsfrist; verspäteter Nachzug braucht wichtige familiäre Gründe.
  • Für nachziehende Ehepartner können Nachweis eines Sprachförderungsangebots und später A1 in der Ortssprache relevant sein. Ist die Hauptperson EU/EFTA-Staatsangehörige, gelten stattdessen Freizügigkeitsregeln mit anderem Familienkreis.
Amtliche Grundlage ↗
02 / ALLTAG UND RECHTE

Unternehmen: Gesellschaft und persönliche Zulassung trennen.

Drittstaatsangehörige müssen für selbstständige Tätigkeit nach Art. 19 AIG einen nachhaltig positiven Effekt auf den Schweizer Arbeitsmarkt und ein gesamtwirtschaftliches Interesse belegen.

  • SEM verlangt einen Businessplan mit Marktchancen, Personalentwicklung und Rekrutierung, vorgesehenen Investitionen sowie Umsatz- und Gewinnprognosen; Gesellschaftsunterlagen und Handelsregisterauszug kommen hinzu.
  • Für EU/EFTA-Bürger ist der Zugang über Freizügigkeit anders: Eine B-EU/EFTA-Bewilligung setzt nach SEM nachweislich echte Selbstständigkeit voraus. Eine AG oder GmbH allein begründet in keiner Gruppe persönlichen Aufenthalt.
Amtliche Grundlage ↗
03 / ALLTAG UND RECHTE

Steuern: Wohnsitz und Geschäftsleitung sind eigene Prüfungen.

Nach Art. 3 DBG kann schon ein Schweizer Steuerwohnsitz durch die Absicht dauernden Verbleibens entstehen. Daneben gilt steuerrechtlicher Aufenthalt ab 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit.

  • Der persönliche Aufenthaltsstatus entscheidet weder allein über private Steuerpflicht noch über die steuerliche Ansässigkeit einer Gesellschaft. Ort tatsächlicher Leitung, Betriebsstätte, Lohn und Dividenden brauchen getrennte Prüfung.
  • Bund, Kanton und Gemeinde erheben Steuern nach unterschiedlichen Regeln und Tarifen; eine pauschale Schweizer Steuerersparnis lässt sich aus der Firmengründung nicht ableiten.
Amtliche Grundlage ↗

05 / BESTAND UND PERSPEKTIVE

Der Erhalt des Status gehört zur Entscheidung.

Ein guter Plan berücksichtigt nicht nur die Zulassung, sondern Anwesenheit, Erneuerung und Perspektive.

01

Präsenz

Die Schweiz muss für diese Route tatsächlicher Wohn- und Tätigkeitsort sein.

02

Verlängerung und Pflichten

Fortbestehenden Geschäftsbetrieb und Aufenthaltsbedingungen belegen.

03

Spätere Perspektive

Eine ordentliche Einbürgerung kann nach zehn anrechenbaren Wohnsitzjahren beantragt werden, sofern eine C-Bewilligung vorliegt; drei Jahre in den letzten fünf sowie Integrations- und kantonale Vorgaben gelten zusätzlich. Kein automatischer Pass.

06 / ABLAUF UND KOSTEN

Der nächste Schritt beginnt vor dem Antrag.

Nationalitätsregime bestimmen, Geschäftsmodell belegen, kantonale und Bundesprüfung einplanen.

Die gesamte Entscheidung kalkulieren.

Soweit Mindestbeträge genannt sind, sind sie gesetzliche Zugangsschwellen nach dem dokumentierten Quellenstand – keine Schätzung der Gesamtkosten. Gebühren und weitere Kosten prüfen wir fallbezogen vor dem Antrag.

  • Qualifizierende Anlage oder wirtschaftliche Grundlage
  • Behördliche Gebühren und Übersetzungen
  • Rechts- und Steuerprüfung
  • Familie, Versicherung und Standort
  • Laufende Pflichten und Verlängerung
  • Möglicher Ausstieg oder Statuswechsel

07 / EIGNUNG UND GRENZEN

Wann diese Route auf Ihre Liste gehört.

Ein passender Titel erfüllt eine konkrete Aufgabe. Wo Rechte oder Pflichten nicht passen, beginnt der Vergleich mit einer anderen Route.

ZUERST BEANTWORTEN

Die entscheidende Frage

Welchen belegbaren Nutzen schafft Ihr Vorhaben für den Schweizer Markt?

ALTERNATIVE PRÜFEN

Wo der Weg endet

Firmengründung ohne Zulassung verschafft keinen Wohn- oder Arbeitsanspruch.

08 / WAS NBF FÜR SIE KLÄRT

Erst Ihren Fall verstehen. Dann einen Weg empfehlen.

Sie erhalten eine Prüfung entlang Ihrer tatsächlichen Lebens- und Geschäftsplanung, statt nur eine Liste verfügbarer Visa.

01

Ihr Szenario

Wir klären, wer den Ort nutzen soll, welche Tätigkeit geplant ist und welche Wirkung für Sie zählt.

02

Rechte und Bindung

Wir prüfen Zugangsgrundlage, Familie, Arbeit, Präsenz und laufende Pflichten zusammen.

03

Eine belastbare Entscheidung

Offene Rechts-, Steuer- und Kostenfragen gehen gezielt in die Fachprüfung. Dann vergleichen wir die Route mit Alternativen.

09 / QUELLEN UND PRÜFSTAND

Die Entscheidungsgrundlage bleibt sichtbar.

Programmbroschüren können Wege erklären. Für Rechtswirkung und Bedingungen zählen die zuständigen Stellen und der aktuelle Fall.

REDAKTIONELLER STAND · 3. OKTOBER 2026Quellen und PrüfstandQuellen öffnen

Die genannten Regeln stützen sich auf die verlinkten Quellen. Bedingungen, Verwaltungspraxis und die Eignung Ihres Falls prüfen wir vor einer individuellen Empfehlung erneut.

Nationalitäts- und Kantonsregeln sowie etwaige 2026er Gesetzesänderung aktuell prüfen.

  1. 01Swiss SEM: employment FAQ
  2. 02SEM: third-country labour admission
  3. 03SEM: family reunion
  4. 04FTA: Swiss tax system
  5. 05SEM: ordentliche Einbürgerung

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Finden Sie heraus, ob dieser Weg zu Ihrem Plan passt.

Wir prüfen das Programm im Zusammenhang mit den Rechten, die Sie tatsächlich brauchen.