- bis zu drei Entscheidungsbereiche greifen ineinander
- bis zu vier Jurisdiktionen erfüllen unterschiedliche Funktionen
- mehrere Beteiligte brauchen einen gemeinsamen Sachstand
- vor der Umsetzung wird eine belastbare Ziel- und Reihenfolgearchitektur benötigt
GESAMTSYSTEM ENTWERFEN
Ein tragfähiges Gesamtsystem statt guter Einzellösungen.
Je nach Fall verbinden wir bis zu drei entscheidungsrelevante Bereiche – etwa Wohnsitz, Unternehmen und Banking oder Vermögen, Familie und Nachfolge – zu einer Architektur mit klaren Funktionen und einer umsetzbaren Reihenfolge.
- 01Eine Route bestätigen oder verwerfen
- 02Zwei Entscheidungen richtig reihen
- 03Mehrere Bereiche als System ordnen
- 04Einen freigegebenen Plan kontrolliert umsetzen
NACH DIESEM MANDAT
Ein entscheidungsreifes Zielbild statt paralleler Einzelvorschläge.
- 01jedem gewählten Bereich eine klare Funktion geben
- 02Schnittstellen und Fachprüfungen beherrschen
- 03die Umsetzung in einer belastbaren Reihenfolge freigeben
DAS GESAMTSYSTEM
Gute Einzellösungen reichen nicht. Entscheidend ist, ob das System trägt.
Wir verbinden die im Scope gewählten Bereiche zu einer Architektur, in der jede Jurisdiktion und jeder Beteiligte eine definierte Funktion hat.
- nur eine einzelne Fachfrage ist offen
- die Zielarchitektur ist bereits freigegeben und muss nur noch umgesetzt werden
- die Anzahl von Bereichen oder Jurisdiktionen überschreitet den vereinbarten Scope
- Sie erwarten ein pauschales Länder- oder Produkt-Ranking
ARCHITECTURE CANVAS
Vier Schritte zum freigabefähigen Zielbild.
Das Canvas macht Funktionen, Abhängigkeiten, Freigaben und offene Fachprüfungen vor der ersten Umsetzung sichtbar.- 01Funktion klären
- 02Schnittstellen ordnen
- 03Fachprüfung einbinden
- 04Reihenfolge festlegen
WELCHE ARBEIT NO BORDERS FOUNDER IHNEN ABNIMMT
Aus parallelen Vorschlägen wird eine steuerbare Gesamtarchitektur.
Wir verbinden Ziele, Sachstand, Jurisdiktionen, Fachgrenzen und Abhängigkeiten. Sie erhalten ein Zielbild, das zeigt, was bleibt, was sich verändert und in welcher Reihenfolge Spezialisten weiterarbeiten können.
Zielarchitektur
Wir definieren die Funktion jedes ausgewählten Entscheidungsbereichs und sein Zusammenspiel mit den anderen.
WAS SIE KONKRET ERHALTEN
Ein Blueprint, der Zielbild, Fachprüfungen und Umsetzungsfolge verbindet.
Sie sehen Ihre Zielstruktur als zusammenhängendes System: was bleibt, was verändert wird, welche Route priorisiert wird, welche Fachprüfung noch nötig ist und wie die Umsetzung kontrolliert aufgebaut werden kann.
Cross-Border Blueprint
25–40 Seiten mit Ausgangslage, Zielbild, Architekturvarianten und begründeter Entscheidung.
Decision & Assumption Register
Dokumentierter Sachstand, getroffene Entscheidungen, Annahmen und noch offene Nachweise.
Implementation Map
Arbeitspakete, Reihenfolge, Abhängigkeiten, Freigaben und Stop-Kriterien.
Specialist Briefs
Ein gemeinsamer Sachstand und klar definierte Prüfaufträge für die benötigten Fachspezialisten.
SO LÄUFT DER AUFTRAG
Vom Zielbild zur umsetzbaren Reihenfolge.
- 01
Architektur-Scope
Ziele, betroffene Bereiche, Jurisdiktionen, Zeithorizont und Entscheidungsgrenzen werden verbindlich festgelegt.
- 02
Sachstand und Lücken
Wir konsolidieren Ihre Struktur, Dokumente und bestehenden Empfehlungen und markieren fehlende Nachweise.
- 03
Szenarien und Architektur
Tragfähige Varianten werden mit Risiken, Kostenlogik, Abhängigkeiten und erkennbaren Nebenfolgen modelliert.
- 04
Blueprint und Übergabe
Sie erhalten die schriftliche Gesamtarchitektur, die priorisierte Umsetzungskarte und eine persönliche Ergebnisbesprechung.
LEISTUNGSGRENZEN
Der Blueprint entwirft. Fachprüfung und Umsetzung folgen separat.
- bis zu drei definierte Entscheidungsbereiche
- bis zu vier relevante Jurisdiktionen
- integrierte Analyse der Struktur und ihrer Schnittstellen
- Blueprint, Register, Umsetzungslandkarte und Spezialistenbriefings
- eine persönliche Ergebnis- und Übergabebesprechung
- Rechts-, Steuer-, Investment- oder andere regulierte Fachgutachten
- laufende Umsetzung, Providersteuerung oder Projektmanagement
- Antrags-, Gründungs-, Banking- und Transaktionskosten
- nicht vereinbarte Vermögenswerte, Länder oder Familien-/Unternehmensbereiche
- Garantien für Behörden-, Bank- oder Anbieterentscheidungen
Architektur wird vor Umsetzung verbindlich dokumentiert.
Das Honorar von EUR 15.000 netto umfasst bis zu drei Entscheidungsbereiche, bis zu vier Jurisdiktionen und einen indikativen Arbeitsaufwand von 24–30 Stunden. Der Blueprint ist kein pauschales Länderpaket, sondern ein fallbezogenes Entscheidungsmodell.
Externe Fachleistungen und Drittkosten werden separat ausgewiesen. Der individuelle Mandatsvertrag hat Vorrang.VORAUSSETZUNGEN UND ÜBERGANG
Was eine belastbare Gesamtarchitektur voraussetzt.
- vollständige Ziele und Prioritäten
- aktuelle Wohnsitz-, Familien- und Unternehmensstruktur
- Eigentums-, Banking-, Vermögens- und Source-of-Wealth-Unterlagen
- bestehende Verträge, Angebote, Fachmeinungen und bekannte Fristen
FRAGEN ZU DIESEM MANDAT
Was der Blueprint klärt – und was danach folgt.
01Ist der Blueprint bereits ein Umsetzungsauftrag?+
Nein. Er schafft die freigegebene Grundlage für eigene Umsetzung, bestehende Spezialisten oder ein separat vereinbartes Coordinated-Implementation-Mandat.
02Kann der Scope mehr als vier Jurisdiktionen umfassen?+
Nicht innerhalb des veröffentlichten Standardscopes. Ein abweichender Umfang wird vor Mandatsannahme eigenständig geprüft und schriftlich kalkuliert.
03Wer verantwortet regulierte Fachfragen?+
Geeignete Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken und andere regulierte Professionals verantworten ihre eigene Prüfung und Entscheidung. No Borders Founder führt die Gesamtfrage und die Schnittstellen.
04Was geschieht bei widersprüchlichen Fachurteilen?+
Wir legen den Widerspruch und seine Folgen offen, formulieren einen konkreten Prüfauftrag an die verantwortlichen Spezialisten und halten die betroffene Freigabe zurück, bis eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorliegt.
05Wie wird das Zielbild freigegeben?+
Sie erhalten Varianten, Ausschlüsse, offene Nachweise und die empfohlene Reihenfolge schriftlich. Erst Ihre Entscheidung macht daraus ein freigegebenes Zielbild; Umsetzung ist damit noch nicht beauftragt.
DIE ANDEREN MANDATE

