No Borders FounderINDEPENDENT DECISION INTELLIGENCE

OMEGA ANALYSE · FAMILY OFFICE · DUBAI × SCHWEIZ

Family Office in Dubai oder der Schweiz: Welche Struktur passt zu Ihrer Familie?

DIFC, ADGM und die Schweiz im Vergleich: Aufgaben, Entscheidungsrechte und Fachprüfungen vor einem zweiten Standort.

25 Min. Lesezeit
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STRATEGISCHE ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGEnobordersfounder.com
Fotografierte Glasfassade im Dubai International Financial Centre im Abendlicht
DUBAI · DIFC
EntscheidungSchweizer Kern, UAE-Kern oder zwei Hubs?
KernprüfungTätigkeit · Befugnis · Bankweg · Familie
LeserUnternehmer · Vermögende Familien · Fachberater
Stop-RegelKeine verbindliche Zusage ohne erforderliche Nachweise

Ein zweiter Standort schließt eine Lücke erst, wenn dort Personen, Befugnisse und Abläufe entstehen, die diese Lücke tatsächlich schließen.

Ausgangslage

Depot in Zürich, regionale Beteiligung in den VAE, Gründer zunächst in Deutschland.

Offene Rechte

Entscheidung, Vollmacht und Bankinstruktion vor dem nächsten Schritt belegen.

Der zweite Standort

Nur mit eigener Aufgabe, befugten Personen und einem prüfbaren Mehrwert.

DER AUSGANGSFALL

Nach dem Verkauf eines Unternehmens ist vieles möglich, was vorher vom operativen Geschäft diktiert wurde. Stellen Sie sich eine Familie vor, deren Unternehmen kürzlich verkauft wurde. Das Depot bleibt in Zürich; die Tochter soll künftig regionale Beteiligungen in den VAE betreuen; der Gründer lebt zunächst weiterhin in Deutschland. Ein Interessent erwartet bis zum Monatsende eine Entscheidung über eine neue Beteiligung. Der Steuerberater fragt nach den tatsächlichen Wohnsitzen, die Bank bittet um eine Prüfung der bestehenden Vollmachten. Die Familie spricht bereits über ein zweites Office. Welche dieser offenen Fragen muss sie vor der neuen Gesellschaft lösen? Dieser Fall ist hypothetisch und begleitet den Vergleich.

WAS ZUERST ZU KLÄREN IST

Das ist eine verständliche Frage, aber häufig nicht die erste. Eine Holding kann Beteiligungen halten, ohne Familienentscheidungen zu organisieren. Eine Schweizer Bank kann Vermögen verwahren, ohne die nächste Generation auf ihre Rolle vorzubereiten. Ein neues Office kann gegründet werden, während eine für den geplanten Auftrag nötige Befugnis ungeklärt bleibt.

Unsere Diagnose: Ein zweiter Standort schließt eine Lücke bei Entscheidung oder Zugriff nur dann, wenn dort Personen, Befugnisse und Abläufe entstehen, die diese Lücke tatsächlich schließen. Eine gut funktionierende Organisation darf umgekehrt einen zweiten Standort benötigen, weil neue regionale Aufgaben hinzukommen. Die richtige Antwort kann deshalb auch sein, vorhandene Strukturen zu verbessern, Aufgaben auszulagern oder auf eine neue Gesellschaft zu verzichten.

Dieser Vergleich führt Sie von der benötigten Funktion über die drei Rechts- und Arbeitsräume zu einem konkreten Prüfauftrag. Er trifft keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageentscheidung. Dafür benötigen Sie die jeweils zuständigen und für ihre Tätigkeit befugten Fachstellen.

In dieser Analyse01 · Welche Arbeit soll ein Family Office Ihrer Familie abnehmen?02 · Holding, Stiftung, Trust, SFO: Was ist jeweils die Aufgabe?03 · DIFC, ADGM und Schweiz: Drei verschiedene Betriebsräume04 · Der juristische und steuerliche Layer: Welche Frage gehört zu welchem Ort?05 · Vier Routen – und wann welche zuerst geprüft werden sollte06 · Der Kontinuitätstest: Wer handelt, wenn der Gründer nicht erreichbar ist?07 · Vom Prüfbrief zur Umsetzung: Was No Borders Founder übernimmt

Welche Arbeit soll ein Family Office Ihrer Familie abnehmen?

„Wir brauchen ein Family Office“ kann vier sehr verschiedene Dinge bedeuten. Eine Familie möchte Beteiligungen und Immobilien unter einer Eigentümerstruktur bündeln. Eine andere hat längst alle Vehikel, aber niemand führt einen verlässlichen Gesamtüberblick über Liquidität, Fristen, Berater und Entscheidungen. Bei einer dritten Familie ist die operative Nachfolge offen. Eine vierte benötigt einen tatsächlich arbeitenden regionalen Ansprechpartner in den VAE.

Schreiben Sie zunächst auf, welche Aufgabe heute ungelöst ist, wer dafür bereits verantwortlich ist und woran Sie eine Lösung erkennen würden. Ein Depot in Zürich, eine Stiftung in Abu Dhabi und eine Holding in Dubai können nebeneinander bestehen; sie sagen allein wenig darüber aus, ob die Familie am Dienstagmorgen eine fällige Entscheidung treffen kann.

AufgabeDie entscheidende FrageMöglicher erster Schritt
AufgabeEigentum bündelnDie entscheidende FrageWem gehören die Beteiligungen, und wer darf über sie verfügen?Möglicher erster SchrittBestehende Eigentümer- und Organrechte erfassen.
AufgabeFamilie koordinierenDie entscheidende FrageWer führt Berater, Unterlagen, Fristen und Entscheidungen zusammen?Möglicher erster SchrittVerantwortliche Person und Stellvertretung benennen.
AufgabeVermögen anlegenDie entscheidende FrageWer entscheidet innerhalb welchen Mandats über Anlagen?Möglicher erster SchrittTatsächliche Tätigkeiten und Befugnisse prüfen.
AufgabeVerwahren und zahlenDie entscheidende FrageWer kann bei welcher Bank eine Weisung wirksam erteilen?Möglicher erster SchrittKonto- und Unterschriftsrechte bankseitig abgleichen.
AufgabeNachfolge gestaltenDie entscheidende FrageWer profitiert später, wer entscheidet und wer vertritt wen?Möglicher erster SchrittBegünstigung, Kontrolle und Ersatzwege getrennt aufnehmen.
ENTSCHEIDUNGSMODUL 01

Ihre Funktionskarte

Prüfen Sie jede benötigte Funktion nach demselben Maßstab: Aufgabe, verantwortliche Person, Stellvertretung und belastbarer Nachweis.

  1. 01Belegt und wirksam

    Aufgabe, verantwortliche Person und Freigabeweg sind dokumentiert und funktionieren.

  2. 02Praktisch, ungeprüft

    Die Arbeit geschieht, aber Vollmacht, Bankzugang oder Stellvertretung sind nicht bestätigt.

  3. 03Offen

    Niemand führt die Aufgabe verlässlich; genau daraus entsteht der Fachprüfauftrag.

DER PRÜFPUNKT

Wenn die Funktion bereits arbeitet, schafft eine weitere Gesellschaft allein keinen Mehrwert. Eine offene Funktion wird zum konkreten Auftrag an die zuständigen Fachpersonen.

IM BEISPIEL

Die Tochter soll regionale Investments führen. Vor einer Gründung klären sie und der CFO, wer die Akquisition freigeben und die Bank wirksam anweisen darf.

„Eine Holding hält Vermögen. Wer die Familie organisiert, ist damit noch nicht entschieden.“

— Alexander Erber · CEO & Founder, No Borders Founder

Eine Familie, die nach einem Exit ein Office gründen möchte, sollte also zuerst dessen Leistungskatalog und Entscheidungsrechte beschreiben. Erst der abgegrenzte Auftrag macht den Standortvergleich möglich: Welche Funktion erfordert verantwortliche Personen vor Ort, und welche kann ein bestehender Anbieter übernehmen?

Holding, Stiftung, Trust, SFO: Was ist jeweils die Aufgabe?

Holding. Eine Gesellschaft kann Beteiligungen halten und Eigentumsrechte bündeln. Sie beantwortet damit weder automatisch die Frage, wer künftig die Berater steuert, noch die Frage, wer bei Abwesenheit des Gründers Bankanweisungen erteilen darf. Ort der Geschäftsleitung, Einkommen, Eigentümerrechte und steuerliche Zurechnung müssen gesondert geprüft werden.

Stiftung oder Foundation. Ein solches Vehikel kann Vermögen und Begünstigung nach der jeweils einschlägigen Rechtsordnung ordnen. Die schweizerische Familienstiftung unterliegt gesetzlichen Zweckgrenzen; sie ist kein frei austauschbares Gegenstück zu einer Foundation im DIFC oder ADGM. Für jede grenzüberschreitende Verwendung zählen Satzung, tatsächliche Kontrolle, Begünstigte, zivilrechtliche Anerkennung und steuerliche Zuordnung. Ein gemeinsames Wort schafft keine gemeinsamen Wirkungen. Die Schweizer Zweckgrenzen ergeben sich aus Art. 335 ZGB und seiner Anwendung durch das Bundesgericht.

Trust. Die Schweiz erkennt ausländische Trusts nach dem Haager Übereinkommen an; daraus entsteht noch kein allgemeiner Trust schweizerischen Rechts. Anerkennung, Verwaltung, Kontrolle und Besteuerung sind getrennte Fragen. Das Bundesamt für Justiz erläutert die Anerkennung ausländischer Trusts. Wer einen Trust in einem Standortvergleich als bloße „Schweizer Stiftung“ behandelt, vergleicht die falschen Rechte.

Single Family Office, kurz SFO. Hier geht es um laufende Aufgaben für eine Familie: Organisation, Reporting, Koordination und je nach tatsächlichem Tätigkeitsmodell weitere Leistungen. Welche davon das Office selbst erbringen darf, entscheidet sich nach Recht, Familienkreis und konkreten Befugnissen. Das Etikett SFO ist keine allgemeine Erlaubnis für Rechtsberatung, Vermögensverwaltung oder Leistungen für fremde Familien.

Multi Family Office und externe Anbieter. Mehrere Familien können von einem Anbieter betreut werden. Das ist ein anderes Mandats- und häufig auch ein anderes Aufsichtsprofil als eine eigene Einheit, die ausschließlich die Angelegenheiten einer Familie organisiert. Outsourcing kann eine ausgezeichnete Lösung sein: Die Familie muss deshalb weder das Eigentum übertragen noch jede Fachfunktion selbst aufbauen. Entscheidend sind Leistungsumfang, Interessenkonflikte, Datenwege, Vertretung und eine belastbare Übergabe, falls der Anbieter wechselt.

Bank und Verwahrung. Die Depotbank kann ein wichtiger Teil des Modells bleiben, selbst wenn ein Office andernorts tätig ist. Die Bank entscheidet jedoch selbst über Aufnahme, Dokumentation, Zeichnungsrechte und Transaktionen. Die Familie sollte nicht aus einer Unternehmensregistrierung ableiten, dass das gewünschte Konto oder der gewünschte Zugriff bereits gesichert ist.

Wenn Ihr Problem Eigentum und Begünstigung betrifft, beginnen Sie bei den passenden Vehikeln und deren Fachprüfung. Wenn Ihr Problem laufende Verantwortung betrifft, beginnen Sie beim Betriebsmodell. Beides kann zusammengehören; die Fragen dürfen sich nur nicht gegenseitig verdecken.

Bei der Familie aus dem Einstieg fragt die Tochter den CFO, ob das Depot eine Ausschüttung für den regionalen Erwerb tragen kann. Der CFO kennt die verfügbare Liquidität, darf aber weder die Beteiligung freigeben noch deren steuerliche Folgen beurteilen. Er sammelt die Unterlagen und stellt dem zuständigen Eigentümergremium und den Fachberatern dieselbe datierte Frage. Die fehlende Funktion ist hier zunächst die verbindliche Übergabe; eine neue Gesellschaft ersetzt sie nicht.

Die regionale Aufgabe der Tochter bleibt damit separat: Sie braucht für die Vorbereitung der Beteiligung einen verlässlichen UAE-Ansprechpartner; das Schweizer Depot und die bestehenden Fachmandate müssen deshalb noch nicht verlegt werden.

FAMILY-OFFICE-FUNKTIONSREGEL

Zwei Standorte brauchen zwei eigene Aufgaben.

01Tätigkeit und zuständige Person

02Befugnis und Vertragspartei

03Institutsfähige Ausführung

04Kosten und Exit

Eine zusätzliche Gesellschaft ohne zusätzliche Entscheidungskapazität ist kein zweites Zentrum.

DIFC, ADGM und Schweiz: Drei verschiedene Betriebsräume

DIFC liegt in Dubai; ADGM liegt in Abu Dhabi. Beide gehören zu den VAE, sind aber eigenständige Finanzzentren mit unterschiedlichen Regelwerken und zuständigen Stellen. „Family Office in Dubai“ beschreibt daher ADGM nicht korrekt. Auch „Schweiz“ ist kein einzelnes Gründungs- oder Steuermodell: Gesellschaft, Tätigkeit, Kanton, Bank und Ansässigkeit der Personen müssen konkretisiert werden.

EntscheidungsfrageDIFC, DubaiADGM, Abu DhabiSchweiz
EntscheidungsfrageWelcher Office-Weg?DIFC, DubaiDie Family Arrangements Regulations regeln einen eigenen Family-Office-Status.ADGM, Abu DhabiEigener SFO-Weg; MFO und Finanzdienstleistungen getrennt betrachten.SchweizFamilienbezogene Ausnahmen und gewerbsmäßige Drittleistungen nach Tätigkeit prüfen.
EntscheidungsfrageWas prüft die zuständige Stelle?DIFC, DubaiUnter anderem Familienkreis, Vermögensanforderung dieses speziellen Regimes, Leistungen, Kontrollpersonen und Herkunft von Vermögen/Mitteln.ADGM, Abu DhabiSFO-Anforderungen und erlaubte Tätigkeiten; bei mehreren Familien die einschlägigen Financial Services Permissions.SchweizWer den Betreiber kontrolliert, wessen Vermögen betreut wird und welche konkrete Leistung erbracht wird.
EntscheidungsfrageWas ist eine Alternative zum eigenen Office?DIFC, DubaiSeparate Family Entity, Foundation oder andere Struktur nur für ihren jeweiligen Zweck prüfen.ADGM, Abu DhabiStructuring-only-Lösungen mit Foundation, SPV oder Trust gesondert prüfen.SchweizBestehende Gesellschaft, zulässiges Vehikel und spezialisierte externe Dienstleister kombinieren.
EntscheidungsfrageWer darf mitarbeiten?DIFC, DubaiRegistrierung, berufsrechtliche Befugnis und Finanzdienstleistungserlaubnis sind getrennte Fragen.ADGM, Abu DhabiFür nicht befreite SPVs und Foundations ist ein ADGM-lizenzierter CSP nötig; das gilt nicht pauschal für jedes SFO.SchweizBei gewerbsmäßiger Vermögensverwaltung und Trustee-Tätigkeit nach dem Finanzinstitutsgesetz sind Lizenz und Ausnahme konkret zu prüfen.
EntscheidungsfrageWas entscheidet über Steuern?DIFC, DubaiRechtsträger, Einkommensart, Tätigkeit, tatsächliche Aufsicht und grenzüberschreitende Anknüpfung.ADGM, Abu DhabiDieselben föderalen Steuerfragen; der ADGM-Status allein ist keine Steuerfreigabe.SchweizPerson, Gesellschaft, Vermögensvehikel und Ausschüttung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.

Im DIFC macht das geltende Regelwerk einen wichtigen Unterschied: Die dort definierte Vermögensanforderung von 50 Millionen US-Dollar Nettovermögen betrifft den speziellen Family-Office-Status nach den Family Arrangements Regulations. Sie ist keine pauschale Mindestgröße für jede DIFC-Holding oder Foundation. Der Antrag verlangt außerdem Angaben zum Familienkreis, zu den Leistungen und zur Herkunft von Vermögen und Mitteln. Für Leistungen an mehrere Familien und bestimmte regulierte Tätigkeiten gelten eigene Anforderungen. Die Family Arrangements Regulations 2023, insbesondere Abschnitte 1.2, 4.1 bis 4.3, nennen diese Grenzen. Vor Antragstellung ist die dann aktuelle Fassung samt Änderungen zu bestätigen.

Im ADGM unterscheidet die zuständige Behörde zwischen Single Family Office, Multi Family Office und reiner Strukturierung. Nach ihrer veröffentlichten SFO-Darstellung ist eine direkte Einrichtung ohne Service Provider möglich; für ein MFO gelten gesonderte Anforderungen an Finanzdienstleistungserlaubnisse. Eine nicht befreite SPV oder Foundation benötigt dagegen einen ADGM-lizenzierten Company Service Provider. Daraus folgt eine praktische Frage an jeden Anbieter: Handelt es sich um ein SFO, ein Vehikel oder einen Anbieter für mehrere Familien – und welche Tätigkeit soll tatsächlich erfolgen? Die aktuell beworbenen SFO-Vermögensvoraussetzungen müssen vor einem konkreten Antrag mit der dann geltenden Regelversion abgeglichen werden.

In der Schweiz richtet sich eine Ausnahme für die Verwaltung von Vermögen verbundener Personen nach tatsächlichen Familien- und Kontrollverhältnissen; eine gewerbsmäßige Vermögensverwaltung für Dritte ist eine andere Frage. FINMA beschreibt die Bewilligung von Vermögensverwaltern und Trustees. Die familienbezogene Ausnahme in Art. 2 Abs. 2 FINIG hat bestimmte Voraussetzungen. Die Familienstiftung hat eigene Zweckgrenzen, ein ausländischer Trust eigene Anerkennungsfragen. Wer eine Schweizer Depotbank nutzt, hat damit nicht automatisch ein Schweizer SFO. Wer ein Schweizer SFO hat, besitzt nicht automatisch die richtige Erlaubnis für Leistungen an fremde Familien.

„Bevor Sie den Standort wählen, muss klar sein, welche Aufgabe dort jemand übernehmen soll.“

— Alexander Erber · CEO & Founder, No Borders Founder

Für unsere hypothetische Familie liegt die Schweizer Verwahrung bereits vor. Soll die Tochter aus den VAE lediglich Unterlagen und Dienstleister für eine regionale Beteiligung koordinieren, lautet die erste Frage, wer diese konkrete Tätigkeit übernimmt. Soll dagegen eine eigene Einheit dauerhaft Anlageentscheidungen oder Leistungen für mehrere Familien erbringen, muss vorab ihr Erlaubnisprofil geklärt werden. Ob dafür DIFC, ADGM oder eine bestehende Lösung geeignet ist, kann derselbe Standortname nicht entscheiden. Der bisherige Berater fordert deshalb Leistung, handelnde Person, Entscheidungsort und Familienkreis schriftlich an, bevor er eine Route fachlich beurteilt. Wenn die Familie allein wegen des Standortnamens ein SFO anmeldet, obwohl die Tochter ein anderes Tätigkeitsprofil benötigt, löst sie ihren Arbeitsauftrag nicht. Für den regionalen Prüfauftrag bleibt eine begrenzte lokale Funktion zunächst auf dem Tisch; ein eigenes Office erhält erst mit benannter Daueraufgabe und Befugnisprofil Priorität.

Fotografierter Blick über die Limmat und das Stadtzentrum von Zürich
ZÜRICH · EIN ZWEITER STANDORT BRAUCHT EINE EIGENE FUNKTION

Der juristische und steuerliche Layer: Welche Frage gehört zu welchem Ort?

Nehmen wir eine Familie mit Angehörigen in Deutschland und der Schweiz, einer Holding in den VAE und einer weiterhin in Deutschland geführten operativen Gesellschaft. Der Standort eines neuen Offices ist in diesem Bild nur eine von mehreren Anknüpfungen. Auch wenn alle Beteiligten dasselbe Organigramm vor sich haben, können Rechts- und Steuerberater ohne gemeinsame Tatsachengrundlage zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gelangen.

In unserem Beispiel erhält ein UAE-Fachberater die Information „Wohnsitz künftig Abu Dhabi“. Der deutsche Berater arbeitet mit dem aktuellen deutschen Wohnsitz. Beides kann für den jeweiligen Auftrag eine zutreffende Information sein; als gemeinsame Annahme für eine jetzt fällige Beteiligungsentscheidung taugt es nicht. Der CFO hält den Vollzug an, bis der tatsächliche Stand und das Datum einer geplanten Veränderung bestätigt sind. So schützt Koordination die Aussagekraft beider Fachprüfungen, ohne deren Ergebnis vorwegzunehmen.

Für die Vorprüfung trennen wir vier Orte: den Wohnsitz beziehungsweise die steuerliche Ansässigkeit jedes Familienmitglieds; den Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung jeder Gesellschaft; den Ort des Office-Teams und seiner Tätigkeiten; sowie den Verwahr- oder Belegenheitsort der einzelnen Vermögenswerte. Hinzu kommen Zeitpunkte: Wegzug, Übertragung, Umstrukturierung, Ausschüttung und Nachfolge können jeweils eigene Folgen auslösen.

Für Deutschland etwa können Wohnung und gewöhnlicher Aufenthalt die persönliche Steuerpflicht auslösen; die Geschäftsleitung einer Gesellschaft ist nicht automatisch dort, wo ihre Gründungsurkunde ausgestellt wurde. Eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft spezifische Beteiligungen und Voraussetzungen, nicht pauschal das gesamte Vermögen einer ausreisenden Familie. Bei Auslandsstiftungen ist § 15 AStG gesondert zu prüfen. Dass die Regeln dabei differenzierter sind als ein schlichtes „Drittstaat geht nie“, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur möglichen Ausnahme im Drittstaatenfall. Das Urteil betraf einen bestimmten Sachverhalt und ersetzt keine Prüfung neuer UAE- oder Schweizer Konstruktionen. Wenn Wegzug oder Übertragung geplant ist, gehören Beteiligungsumfang, Zeitpunkt und bestehende Wohnsitze vor jeden Vollzug auf den Tisch der zuständigen Fachberater.

Für Österreich gelten eigene Wohnsitz-, Geschäftsleitungs-, Entstrickungs- und Stiftungseingangssteuerregeln. Das Vertragsverhältnis Österreich–VAE darf nicht mit der deutschen Situation gleichgesetzt werden. Auch ein schweizerischer Wohnsitz erzeugt nicht automatisch dasselbe Ergebnis in jedem Kanton. Die persönliche Ansässigkeit der Begünstigten, die Aktivität einer Office-Gesellschaft und die Behandlung einer Stiftung oder eines Trusts gehören jeweils in unterschiedliche fachliche Arbeitspakete. Bei österreichischem Bezug braucht die Familie eine eigene AT-Prüfung, ehe sie eine deutsche oder Schweizer Schlussfolgerung übernimmt.

Der Wechsel von einer gemeinsamen Darstellung zu einem Projektauftrag verlangt einen Sachverhaltsstand, der zwischen den Beratern ausdrücklich geteilt wird. Wer ist heute Eigentümer? Welche Dokumente sind noch Entwurf? Welche Annahmen über einen künftigen Wohnsitz sind bloße Absicht? Welche Schritte wurden bereits ausgeführt? Der Unterschied zwischen „geplant“ und „vollzogen“ kann über die Reihenfolge der Arbeit entscheiden. Deshalb sollte die Familie vor einer Umsetzung eine einzige datierte Übersicht der Beteiligten und Schritte freigeben, anstatt mehrere Berater mit unterschiedlichen Versionen ihrer Geschichte zu versorgen.

Für die VAE ist die häufigste Verwechslung die Gleichsetzung einer Vermögensstruktur mit dem tätigen Office. Der Leitfaden der Federal Tax Authority von 2026, Abschnitt 7.10, beschreibt, weshalb ein operativ tätiges SFO oder MFO regelmäßig nicht schon wegen der Eigentümerschaft einer Family Foundation steuerlich transparent wird. Ein Office mit Dienstleistungen und Managementvergütung ist steuerlich anders zu prüfen als das Vermögensvehikel. Für bestimmte begünstigte Free-Zone-Einkünfte nennt die FTA tatsächliche regulatorische Aufsicht als Voraussetzung; eine bloße Lizenzbezeichnung reicht nicht. Weitere Voraussetzungen bleiben zu prüfen. Weder eine Foundation noch eine Free-Zone-Adresse ist eine belastbare Zusage von null Prozent. Wenn die regionale Einheit Leistungen gegen Vergütung erbringen soll, benötigt der Steuerberater das tatsächliche Tätigkeits- und Vergütungsmodell, nicht nur die Lizenzurkunde. Jede Fachantwort muss erkennen lassen, auf welche Person oder welchen Rechtsträger, welche Tätigkeit und welchen Zeitraum sie sich bezieht; erst danach lassen sich die Antworten samt ihren Wechselwirkungen belastbar zusammenführen.

Auch Transparenz und Geldwäschepflichten werden tätigkeitsbezogen relevant. Die Schweizer Änderungen zum Transparenzregister und Geldwäschereirecht treten nach der amtlichen Mitteilung am 1. Oktober 2026 in Kraft; Reichweite und Übergänge unterscheiden sich nach Einheit und Tätigkeit. Aus „wir koordinieren nur“ folgt für einen Anbieter nicht automatisch eine Ausnahme. Umgekehrt ist auch nicht jede schweizerische Familienstiftung bloß aufgrund ihres Namens im neuen Unternehmensregister erfasst.

Entscheidungsmodul 2 – Die vier Prüfzeilen. Stellen Sie den Fachstellen für jede plausible Route dieselben Fragen:

PrüfebeneWelche Information braucht die Fachstelle?Was darf im Vergleich offenbleiben?
PrüfebenePersonWelche Information braucht die Fachstelle?Tatsächliche Wohnsitze, Lebensmittelpunkte, Beteiligte und Veränderungen.Was darf im Vergleich offenbleiben?Steuerliche Ansässigkeit, wenn Tatsachen noch fehlen.
PrüfebeneGesellschaftWelche Information braucht die Fachstelle?Verträge, Tätigkeiten, entscheidende Personen, Ort ihrer Handlungen.Was darf im Vergleich offenbleiben?Ort der Geschäftsleitung, bis tatsächliche Abläufe geprüft sind.
PrüfebeneVehikelWelche Information braucht die Fachstelle?Errichtungsrecht, Kontrolle, Begünstigung, Ausschüttungsregeln.Was darf im Vergleich offenbleiben?Anerkennung und Zurechnung im jeweiligen Staat.
PrüfebeneDienstleistungWelche Information braucht die Fachstelle?Wer berät, verwaltet, gründet, vertritt oder koordiniert?Was darf im Vergleich offenbleiben?Erforderliche Befugnis, bis Tätigkeit und Anbieter feststehen.

Für die Tochter wird die Unterscheidung vor einer verbindlichen Erwerbszusage praktisch: Der UAE-Berater fragt nach ihrer künftig geplanten Aufgabe, der deutsche Berater nach dem gegenwärtigen Entscheidungsort. Weil die beiden Antworten noch verschiedene Zeitstände beschreiben, bittet sie den CFO, bis zum vereinbarten Termin eine freigegebene Fassung der Fakten zu verteilen. Die Familie stellt den Strukturentscheid bis dahin zurück.

Das Ergebnis einer solchen Tabelle ist gegebenenfalls „noch offen“. Das ist eine brauchbare Entscheidung: Der bisherige Mandatsbetreuer legt den fehlenden Sachverhalt und eine Frist für seine Klärung fest; eine gründungsrelevante Fachfreigabe bleibt bis dahin aus. Ein undifferenziertes Ranking von DIFC, ADGM und Schweiz könnte diese Abhängigkeit verdecken.

Ein geordneter Prüfauftrag statt isolierter Fachmeinungen

No Borders Founder kann aus den vier Prüfzeilen einen datierten Sachverhaltsstand und konkrete Aufträge an befugte Rechts-, Steuer- und Aufsichtsspezialisten zusammenführen. Wir vermitteln passende Fachstellen und koordinieren ihre Antworten; das anfängliche Budget für das gesondert zu vereinbarende Family-Office-Mandat beträgt 30.000 Euro netto, abgerechnet nach tatsächlich dokumentiertem Aufwand dagegen. Welche Route den Auftrag rechtfertigt, zeigt der nächste Schritt – und der Kontinuitätstest prüft anschließend, ob sie im Alltag trägt.

Vier Routen – und wann welche zuerst geprüft werden sollte

Ein Standortvergleich braucht einen echten Gegenentwurf. Wenn jede Antwort „zweites Office“ lautet, ist die Analyse bereits entschieden, bevor die Familie ihre Aufgabe beschrieben hat. Prüfen Sie die vier Wege unter denselben Bedingungen:

RouteWann sie plausibel istWas sie widerlegt oder verzögertNächster Arbeitsauftrag
RouteBestehendes verbessernWann sie plausibel istFunktionen sind im Kern vorhanden; Verantwortungen, Ersatzpersonen oder Dokumentation fehlen.Was sie widerlegt oder verzögertDas vorhandene Team kann neue regionale Aufgaben tatsächlich nicht ausführen.Nächster ArbeitsauftragRechte und Übergaben reparieren, anschließend erneut testen.
RouteExtern organisierenWann sie plausibel istDie Familie benötigt Leistungen, aber zunächst kein eigenes dauerhaftes Team.Was sie widerlegt oder verzögertKritische Steuerung geht verloren, Zuständigkeiten sind lückenhaft oder Anbieterwechsel wäre ungeklärt.Nächster ArbeitsauftragDienstleister und Mandate nach Umfang, Erlaubnis, Konflikten und Exit vergleichen.
RouteEigenes Office an einem StandortWann sie plausibel istLaufende Arbeit, verantwortliche Personen und tatsächliche Führung sind klar benannt.Was sie widerlegt oder verzögertDer Bedarf betrifft überwiegend Eigentumsordnung oder gelegentliche Fachfragen.Nächster ArbeitsauftragTätigkeitsprofil, Standort und Befugnisse fachlich prüfen.
RouteFunktionen auf zwei Standorte verteilenWann sie plausibel istZwei Orte übernehmen nachweisbar verschiedene Aufgaben mit dokumentierter Übergabe.Was sie widerlegt oder verzögertZusätzliche Gesellschaft verdoppelt nur Verwaltung oder belässt denselben Engpass.Nächster ArbeitsauftragRechte, Datenflüsse, Mitarbeiter, Banken und Ersatzwege verbinden.

Bedingte Empfehlung: Wenn Ihre Schweizer Kernorganisation funktioniert und in den VAE nur ein abgrenzbarer regionaler Auftrag entsteht, prüfen Sie zuerst die bestehende Struktur plus passende externe oder lokale Funktion. Ein eigenes zweites Office stellen Sie in diesem Fall zunächst zurück, solange kein dauerhaftes Team oder eigenes regionales Entscheidungsmandat erforderlich ist. Wenn in den VAE dauerhaft Personal, Entscheidungen und regionale Aufgaben anfallen, verdient ein eigener Standort eine vertiefte Prüfung. Wenn weder laufender Betrieb noch Team benötigt werden, kann eine Eigentums- oder Nachfolgelösung die erste Frage sein. Keine dieser Routen gewinnt durch den bloßen Wert des Vermögens.

Damit sind die Probleme getrennt: Der Wohnsitz in Kapitel 4 betrifft eine Person und einen Zeitpunkt; die Entscheidung über einen zweiten Standort betrifft hier Dauer und Umfang einer Tätigkeit. Der Ort einer gesellschaftlichen Geschäftsleitung benötigt, falls relevant, nochmals eigene Tatsachen. Prüfen Sie für jede abweichende Fachantwort zunächst, auf welchen Sachverhalt, welche Person oder Gesellschaft und welchen Zeitpunkt sie sich bezieht. Unterschiedliche Bezugsgrößen sind kein unmittelbarer Widerspruch; Wechselwirkungen und echte Konflikte über dieselbe Frage bleiben mit den zuständigen Fachleuten zu klären.

Hier liegt auch ein interessanter Gegenfall: Ein zweiter Standort kann trotz bereits guter Schweizer Organisation richtig sein. Die Familie betreibt vielleicht mehrere Unternehmen in der Region, benötigt dort Verantwortliche mit einem echten Mandat und will die Schweizer Verwahrung bewusst beibehalten. Die neue Einheit erfüllt dann eine zusätzliche Arbeit, statt ein vermeintliches Defizit zu kaschieren. Der Nachweis liegt im Aufgaben- und Rechteplan, nicht in zwei Adressen auf einem Schaubild.

Der Nutzen dieser Gegenprüfung reicht über die Wahl eines Landes hinaus. Wenn eine Familie eine vermeintlich günstige Struktur ausschließt, weil die nötigen Zeichnungsrechte praktisch nicht verfügbar wären, hat der Vergleich seinen Zweck erfüllt. Ebenso kann ein regionales Office als beste Route hervorgehen, wenn vor Ort wiederkehrende Aufgaben, Personal und überprüfbare Entscheidungswege vorhanden sind. Die Module geben keine juristische Freigabe; sie verhindern, dass ein eindrucksvoller Standortname den noch fehlenden Arbeitsauftrag verdeckt.

Für den bisherigen Mandatsbetreuer wird diese Entscheidung praktisch: Beim Vergleich der Routen zeigt sich eine andere Lücke: Die Tochter hat einen konkreten regionalen Erwerb vorbereitet; ein dauerhafter eigener UAE-Arbeitsauftrag und dafür verantwortliches Team sind noch nicht beschrieben. Der bestehende Berater empfiehlt deshalb, das eigene Office vorerst zurückzustellen und für den konkreten Erwerb lokale Facharbeit zu organisieren. Seine fachliche Beurteilung und Mandantenkommunikation bleiben im vereinbarten Umfang bei ihm; No Borders Founder dokumentiert und koordiniert die offenen Schnittstellen. Die Familie entscheidet erst auf Grundlage des geklärten Sachverhalts.

Der Kontinuitätstest: Wer handelt, wenn der Gründer nicht erreichbar ist?

Prüfen Sie die vorläufige Route an einem späteren, ausdrücklich hypothetischen Dienstag. Eine Gesellschaft soll eine vorbereitete Transaktion abschließen. Die zuständige Bank hat zusätzliche Unterlagen angefordert. Der Gründer ist für 72 Stunden nicht erreichbar. Die nächste Generation kennt den wirtschaftlichen Zweck, aber nicht die geltenden Unterschriftsrechte. Der CFO hat die Dokumente, darf jedoch nicht allein freigeben.

In der hypothetischen Familie hat die Tochter die regionalen Gespräche geführt und dem Gegenüber eine Rückmeldung bis Freitag angekündigt. Nun kann sie den vorbereiteten Zahlungsauftrag nicht freigeben: Die Bank führt das alte Mandat, und die Gründerunterschrift fehlt. Der CFO kann dem Gegenüber nur eine Verschiebung anbieten; ob der Termin gehalten werden kann, ist offen. Die Tochter hatte geglaubt, die regionale Aufgabe sei bereits übertragen. Am selben Tisch wird sichtbar, dass Verantwortungsgefühl, Begünstigung und rechtswirksames Entscheidungsrecht verschiedene Dinge sind. Diese Lücke kostet zunächst Verhandlungsspielraum und belastet Vertrauen innerhalb der Familie, obwohl Vermögen und Gesellschaften unverändert vorhanden sind. Ein vorab bankseitig geprüfter Ersatzweg hätte zumindest die Abhängigkeit sichtbar gemacht. Das ist kein typischer Schadensfall, sondern ein Test für eine bekannte operative Abhängigkeit.

ENTSCHEIDUNGSMODUL 03

Fünf Fragen. Ein belastbarer Prüfbrief.

Der Ausfall des Gründers zeigt, ob Entscheidungsrecht und tatsächlicher Zugriff auch unter Zeitdruck zusammenpassen.

  1. 01

    Wer entscheidet – und auf welcher dokumentierten Grundlage?

  2. 02

    Wessen Zustimmung ist zusätzlich erforderlich?

  3. 03

    Wer unterschreibt rechtswirksam und in welcher Reihenfolge?

  4. 04

    Wer erreicht Unterlagen und Bankprozesse tatsächlich?

  5. 05

    Wer übernimmt, wenn eine dieser Personen ausfällt?

Das Ergebnis

Zu jeder Antwort gehören Person, Nachweis und Ersatzweg. Unbestätigte Rechte bleiben als „ungeprüft“ markiert. Der kurze Prüfbrief hält Anlass, offene Abhängigkeit, Land, zuständige Fachstelle und Frist fest.

„Ein zweiter Standort wird erst dann handlungsfähig, wenn Personen, Rechte und Abläufe zusammenpassen.“

— Alexander Erber · CEO & Founder, No Borders Founder

Die nächste Generation muss deshalb ausdrücklich erfahren, ob sie informieren, empfehlen, zustimmen oder rechtswirksam handeln soll. Im hypothetischen Fall fragt die Tochter den bestehenden Berater nach der dokumentierten Zustimmungsregel, während ein anderes Familienmitglied vor einer Ausschüttung seine Informationsrechte klären möchte. Der Berater prüft die tatsächlichen Organ- und Begünstigtenrechte; No Borders Founder hält fest, welche Antwort noch fehlt. Erst danach lässt sich eine gewollte Nachfolgerolle in einen überprüfbaren Ablauf übertragen.

Vom Prüfbrief zur Umsetzung: Was No Borders Founder übernimmt

Die tatsächliche Branche liefert einen weiteren Grund, Familienorganisation als Arbeit und nicht als Etikett zu behandeln. Eine Studie der Universität St. Gallen über Schweizer Single Family Offices befragte 82 Offices Ende 2025. Nur 37 Prozent stimmten der Aussage ganz oder eher zu, dass ihre Familie einen definierten Mechanismus zur Lösung innerfamiliärer Streitigkeiten hat. Das ist keine repräsentative Aussage über alle Schweizer Familien und kein Beleg für die Überlegenheit eines anderen Standorts. Für die Familie aus unserem Beispiel folgt daraus eine weitere Zeile im Prüfbrief: Wer moderiert eine Uneinigkeit über die regionale Entscheidung, wer fasst unter welchen Regeln den Beschluss und wie wird er dokumentiert? Größe allein beantwortet diese Frage nicht.

Der Prüfbrief: Benennen Sie auf einer Seite die ungelöste Aufgabe, bestehende Organisation, betroffene Personen und Länder sowie zwei plausible Routen. Daneben stehen die erste Fachfrage, strittige Annahmen, fehlende Freigaben, zuständige Fachpersonen und der nächste Stopp- oder Weiterentscheid. No Borders Founder führt Antworten zusammen; eine offene Fachfrage bleibt offen, bis die zuständige Stelle sie beantwortet.

Die Fachübergabe: Zuerst werden Auftrag und mögliche Interessenkonflikte anonymisiert geprüft. Danach begrenzen Familie und bisherige Berater gemeinsam Datenzugang und Prüfaufträge. In unserem Beispiel stehen Bankrechte und tatsächliche Wohnsitze vor der Wahl zwischen Schweizer Kern mit lokaler UAE-Unterstützung und eigenem Office. Eine Gründung ist bis zu dieser Klärung keine beschlossene Lösung.

Die Rolle von No Borders Founder: Wir strukturieren den Sachverhalt, formulieren Fachfragen, vermitteln geeignete Spezialisten und koordinieren deren Arbeit im vereinbarten Umfang. Bestehende Berater bleiben eingebunden. Rechts-, Steuer- und regulierte Leistungen sowie Freigaben von Banken und Behörden bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen.

Vom Prüfbrief zum Mandat

Die vier Angebote und ihre Preise stehen bereits vor der Analyse. Hier geht es um die Übergabe: No Borders Founder nimmt den Sachverhalt auf, bündelt die offenen Fragen und koordiniert die getrennten Prüfaufträge. Umfang, Vergütung und externe Fachhonorare werden erst in einem schriftlichen Angebot verbindlich.

Für Familien: Nennen Sie Anlass, beteiligte Länder und die wichtigste offene Entscheidung. Für bestehende Family Offices: Beschreiben Sie Ihre Funktion und die ungeklärte Schnittstelle. Für Fachberater: Skizzieren Sie den Auftrag zunächst anonymisiert und nennen Sie Ihre Befugnis zur Kontaktaufnahme. Vertrauliche Unterlagen folgen erst in einem geeigneten Mandatsprozess.

Ihre erste Entscheidung: Definieren Sie die eine wiederkehrende Aufgabe, für die heute keine klare Verantwortung besteht. Klären Sie dann, wer entscheiden, rechtswirksam unterschreiben und die Bank anweisen darf. Erst mit diesen Bestätigungen vergleichen Sie einen Schweizer Kern, einen UAE-Kern, zwei Hubs oder eine ausgelagerte Funktion. Wenn Sie die Prüfung und die Fachübergabe koordinieren lassen möchten, nutzen Sie die Mandatsanfrage auf dieser Seite.

EvidenzbasisUniversität St. Gallen · Swiss Single Family Office Landscape 2026 (öffnet in neuem Tab)Architektonische Schlussfolgerungen sind als Einordnung von No Borders Founder formuliert.

Wann ein zweites Office gewinnt — und wann nicht

Die Vermögenshöhe allein entscheidet nicht.

GCC-Deal ohne eigene Rechte

Ein Team verhandelt, Schweizer Organe und Bank führen aus. Ein zweites SFO heilt fehlende Vertretung nicht.

SCHWEIZER KERN + UAE-DEAL-TEAM

Dauerhaftes GCC-Investmentgeschäft

Lokales Team entscheidet innerhalb geprüfter Grenzen, während die Schweiz Policy, Verwahrung und Gesamtliquidität trägt.

ZWEI HUBS BEDINGT STARK

Nur Koordinationslast

Familienakte und Fachrollen müssen zusammenkommen, aber ein zweites eigenes Team hat keine definierte Arbeit.

AUSLAGERN PRÜFEN

Die Nahtstelle gehört jemandem

Für jede Entscheidung muss erkennbar sein, wer die nächste Bestätigung liefert.

CFO

Hält Vertragspartei, Liquidität, Frist und fehlende Unterlagen in einem Entscheidungsstand.

Gesellschaftsrecht

Prüft Organ- und Vertretungsbefugnis der kaufenden Einheit.

UAE-Steuer und Aufsicht

Klassifiziert Stiftung, Office-Leistung und gegebenenfalls Investmentfunktion getrennt.

Bank und Custodian

Bestätigen für die jeweilige Vertragspartei den verfügbaren Instruktions- und Ausführungsweg.

No Borders Founder verbindet die Fachfragen im vereinbarten Scope; die jeweiligen Fach- und Institutsentscheidungen bleiben unabhängig.

ENTSCHEIDUNGSVERMERK

Die fünf Fragen vor einem zweiten Office

  1. Welche wiederkehrende Entscheidung würde das neue Office rechtmäßig selbst tragen?
  2. Wer hat Organ- und Zeichnungsrechte bei Ausfall des Gründers?
  3. Welche Vertragspartei kann verfügbare Mittel aus welchem Institut bewegen?
  4. Welche Leistung wird von welcher Einheit vergütet und beaufsichtigt?
  5. Welcher belegte Mehrwert übersteigt die zusätzlichen Vollkosten?

Eine offene harte Bedingung bleibt HOLD, selbst wenn Standort und Markt überzeugen.

Family Office Dubai oder Schweiz: häufige Entscheidungsfragen

Brauche ich ein Family Office, wenn ich bereits eine Holding habe?

Vielleicht. Eine Holding regelt bestimmte Eigentumsverhältnisse. Wenn laufende Aufgaben, Reporting, Koordination oder Nachfolgeentscheidungen fehlen, müssen diese Funktionen zusätzlich organisiert werden. Das kann auch ohne eigenes Office gelingen.

Kann die Schweizer Bank bleiben, während Arbeit in den VAE stattfindet?

Das ist eine plausible Route. Prüfen Sie dazu Bankmandate, grenzüberschreitende Abläufe, verantwortliche Personen und die Annahmebedingungen der Institute. Aus der Office-Gründung folgt keine Kontozusage.

Ist DIFC oder ADGM besser?

Für ein konkretes Tätigkeitsprofil kann eine Option besser passen. DIFC und ADGM haben unterschiedliche Family-Office- und Dienstleisterregeln. Entscheidend sind Familienkreis, Tätigkeit, vorhandene Mitarbeiter und der gewünschte Rechts-/Arbeitsort; ein Rankingsieger ohne diese Angaben wäre wenig wert.

Muss die Familie umziehen?

Der Standort eines Office und die persönliche Ansässigkeit der Familienmitglieder sind getrennte Tatsachen. Welche Folgen Umzug oder Nichtumzug auslösen, prüfen die zuständigen Berater vor einem Vollzug.

Wer setzt die Struktur rechtlich und steuerlich um?

Die für die konkrete Tätigkeit und Jurisdiktion befugten Berufsträger beziehungsweise regulierten Anbieter. No Borders Founder kann Auswahl, Prüfaufträge und Zusammenarbeit koordinieren; die fachliche Verantwortung bleibt zugeordnet.

Was sollte ich als Erstes vorbereiten?

Eine Übersicht vorhandener Rechtsträger, Familien- und Beraterrollen, betroffener Länder, der gewünschten Leistungen und der wichtigsten ungeklärten Entscheidung. Vertrauliche Vermögens- und Identitätsnachweise gehören erst in einen dafür geeigneten Mandatsprozess.

Welche Aufgabe rechtfertigt einen zweiten Standort?

Eine Aufgabe, die dauerhaft vor Ort entschieden oder ausgeführt werden muss und deren Rechte, Personen und Kosten klar benannt sind. Ein zusätzlicher Standort allein verbessert weder Governance noch Bankzugang.

Braucht ein zweites Office immer eine neue Gesellschaft?

Nein. Prüfen Sie zuerst, ob ein bestehender Rechtsträger, ein lokales Team oder eine extern beauftragte Funktion die Aufgabe übernehmen kann. Die Rechtsform folgt dem Tätigkeitsprofil und der fachlichen Prüfung.

Wer darf für die Familie verbindlich entscheiden?

Das hängt von Organstellung, Vollmachten und internen Regeln der betroffenen Einheiten ab. Legen Sie für jede Entscheidung und jede Vertretungskette einen benannten Verantwortlichen und einen nachweisbaren Freigabeweg fest.

Wann sollte die Bank eingebunden werden?

Bevor ein Closing, eine Kapitalbewegung oder ein neuer Zahlungsweg zugesagt wird. Das Institut muss den konkreten Vertragspartner, die zeichnungsberechtigten Personen, den Zweck und die benötigten Unterlagen beurteilen können.

Was passiert, wenn der Gründer ausfällt?

Prüfen Sie, wer dann entscheiden, unterschreiben, Bankinstruktionen erteilen und Berater beauftragen kann. Eine zweite Adresse schafft diese Kontinuität nicht automatisch.

Kann ein bestehendes Beraterteam das Office ersetzen?

Für manche Aufgaben ja. Entscheidend ist, ob Auftrag, Koordination, Datenzugang und Verantwortung verbindlich geregelt sind. Wo niemand die Schnittstellen führt, bleibt auch ein hochqualifiziertes Beraterteam lückenhaft.

Woran erkennt man, ob zwei Hubs sinnvoll sind?

Beide Standorte brauchen eine eigenständige, wiederkehrende Aufgabe sowie passende Personen und wirksame Rechte. Die zusätzlichen Kosten und Übergaben müssen gegenüber einem einfacheren Modell einen belegbaren Nutzen haben.

Welche Tätigkeit benötigt eine gesonderte Zulassungsprüfung?

Sobald eine Einheit Leistungen für andere erbringt, Vermögen verwaltet oder regulierte Investmentfunktionen übernimmt, muss ein dafür zuständiger Fachberater die konkrete Tätigkeit und den Ort prüfen. Ein Family-Office-Label ersetzt diese Prüfung nicht.

Welche Kosten kommen zum No Borders Founder-Mandat hinzu?

Je nach Route können externe Rechts-, Steuer-, Regulierungs-, Bank-, Personal- und Gründungskosten anfallen. Diese Leistungen werden vor Beauftragung gesondert geklärt; das No Borders Founder-Budget ist keine pauschale Gesamtkostenzusage.

Was erhalten wir nach dem Erstbriefing?

Eine geordnete Ausgangslage, die vorrangige Entscheidung, offene Nachweise und einen Vorschlag für die nächsten Fachprüfungen. Ein weitergehendes Mandat wird erst mit eigenem Leistungsumfang vereinbart.

Quellen & Evidenz11 Quellen und Fußnoten öffnen

Quellenstand 27. September 2026. Standorturteile, Szenarien und Modellrechnungen sind redaktionelle Analysen von No Borders Founder.

  1. Schweizer Bundesgericht · Familienstiftung Art. 335 ZGB (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  2. Schweizer Bundesamt für Justiz · Haager Trust-Übereinkommen (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  3. DIFC · Family Arrangements Regulations 2023 (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  4. ADGM · Family Offices (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  5. ADGM · Company Service Providers (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  6. FINMA · Portfolio Managers and Trustees (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  7. Fedlex · Finanzinstitutsgesetz Art. 2 Abs. 2 (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  8. Bundesfinanzhof · Drittstaatenfall Auslandsstiftung (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  9. UAE Federal Tax Authority · Family Foundations Guide 2026 (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  10. Schweizer Bundesrat · Inkraftsetzung Transparenz- und Geldwäschereiregeln (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
  11. Universität St. Gallen · Swiss Single Family Office Landscape 2026 (öffnet in neuem Tab)Primärquelle; Geltung und Einzelfall sind vor Umsetzung zu prüfen.
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Entscheidungsarchitektur
Die abgestimmte Verbindung rechtlicher, steuerlicher, operativer, bankseitiger und persönlicher Entscheidungen.
Jurisdiktion
Der rechtliche und regulatorische Geltungsraum, in dem eine Struktur, Person oder Transaktion beurteilt wird.
Substanz
Die tatsächliche wirtschaftliche und operative Verankerung einer Struktur – nicht nur ihre formale Registrierung.
Zugriffsrisiko
Das Risiko, dass Eigentum formal besteht, Kapital, Konten, Dokumente oder Entscheidungsrechte praktisch aber nicht verfügbar sind.
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FAMILY-OFFICE-ENTSCHEIDUNG · NO BORDERS FOUNDER

Family-Office-Architektur und Umsetzung koordinieren

No Borders Founder führt die Vorprüfung, bündelt die Entscheidungsgrundlage und koordiniert die Umsetzung mit den dafür zugelassenen Beratern in DIFC, ADGM, der Schweiz und den betroffenen Heimatstaaten.

  1. 01

    Ausgangslage

    Familie, bestehendes Office, Einheiten, Zuständigkeiten, Bank- und Dokumentenlage erfassen.

  2. 02

    Routenentscheidung

    Schweizer Kern, UAE-Kern, zwei Hubs, ausgelagerte Funktion oder kein weiterer Standort anhand harter Ausschlüsse vergleichen.

  3. 03

    Fachübergabe

    Geeignete zugelassene Rechts-, Steuer-, Regulierungs- und sonstige Fachberater identifizieren und ihre getrennten Prüfaufträge koordinieren.

  4. 04

    Umsetzungssteuerung

    Offene Nachweise, Freigaben, Meilensteine und Abhängigkeiten im vereinbarten Umfang nachhalten.

ERSTER SCHRITT

Strategisches Erstbriefing · EUR 950 netto

Wir ordnen Ihre Ausgangslage, benennen die entscheidende Frage und halten fest, welche Fachprüfung vor einer Strukturentscheidung nötig ist. Das Briefing ist ein eigenständiger Auftrag; ein größeres Mandat folgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

Family-Office-Mandat anfragen
ANSCHLIESSENDE MANDATE
  1. Entscheidungsreview

    ab EUR 5.000 netto

    Bestehende Struktur, Entscheidungsrechte und mögliche Standorte vergleichen.

    Dieses Mandat anfragen
  2. Entscheidungsarchitektur

    ab EUR 15.000 netto

    Route, Rollen, Nachweise und getrennte Fachaufträge ausarbeiten.

    Dieses Mandat anfragen
  3. Umsetzungskoordination

    EUR 30.000 anfängliches Nettobudget

    Freigaben, Fachpersonen und Meilensteine im vereinbarten Umfang koordinieren.

    Dieses Mandat anfragen
EUR 30.000 netto anfängliches Budget

Abrechnung nur nach dokumentiertem tatsächlichem Aufwand: Senior Advisory EUR 450/h · Projektkoordination EUR 250/h · Administration EUR 150/h, jeweils netto. Keine automatische Überschreitung des Budgets; zusätzliche Arbeit braucht eine neue Freigabe.

Externe Fachhonorare und amtliche Gebühren sind nicht enthalten und werden separat vereinbart. No Borders Founder erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung, regulierte Vermögensverwaltung, Trustee- oder lizenzpflichtige Corporate Services und übernimmt keine behördliche Aufsicht. Eine Anfrage ist noch keine Mandatsannahme; Scope, Budget und Rollen werden schriftlich vereinbart.

Leistungsbild Family Office Advisory ↗
VERTRAULICHE MANDATSANFRAGE

Wer fragt an und welche Entscheidung steht an?

Bitte beschreiben Sie die Lage zunächst ohne Namen Dritter, Kontodaten oder vertrauliche Unterlagen. Wir prüfen Passung und mögliche Interessenkonflikte vor der nächsten Fachübergabe.

Schritt 1 von 4Ihre Rolle

In welcher Rolle fragen Sie an?

In welcher Rolle fragen Sie an?
Alexander Erber, Gründer von No Borders Founder
ALEXANDER ERBER · FOUNDER · NO BORDERS FOUNDER

Eine zweite Adresse wird erst durch eine eigene Entscheidung zum zweiten Zentrum.

Alexander Erber prüft zuerst die Funktion, dann die Befugnis, den institutionellen Weg und erst danach die Jurisdiktion. So wird sichtbar, ob ein Standort zusätzliche Handlungsfähigkeit schafft oder nur Komplexität.

No Borders Founder

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AUTORAlexander ErberFounder & Decision Architect
QUELLENSTAND2026-09-27https://nobordersfounder.com/de/analysen/family-office-dubai-schweiz-betriebsmodell
Diese Publikation dient der strategischen Orientierung. Individuelle rechtliche, steuerliche und regulierte Fachberatung erfolgt ausschließlich im klar definierten Mandat durch die jeweils verantwortlichen Professionals.