Schritt 1
Der vollständige Antrag des Investors, notariell beglaubigte Unterlagen und die Antragsgebühr werden vom Berater an den Regierungsvertreter übermittelt.
Schritt 2
Der Regierungsvertreter führt Hintergrundüberprüfungen und Validierungsverfahren für die Dokumentation durch (ca. 1 Woche).
Schritt 3
Der Antrag wird einer Prüfung auf Einhaltung der Geldwäschevorschriften durch den Regierungsvertreter unterzogen, bevor er an das Justizministerium übermittelt wird.
Schritt 4
Wenn keine weiteren Informationen angefordert werden, lässt das Justizministerium eine Bearbeitungszeit von 4 Monaten zu.