Schritt 1
Der vollständig ausgefüllte Investor-Antrag, die notariell beglaubigten Unterlagen und die Antragsgebühr werden vom Berater an den Regierungsbeauftragten übermittelt.
Schritt 2
Nachdem der Berater den Investorantrag, die beglaubigten Unterlagen und die Antragsgebühr eingereicht hat, führt der Regierungsbeauftragte Hintergrundüberprüfungen und Validierungsverfahren der Dokumente durch, was etwa eine Woche dauert.
Schritt 3
Bevor der Antrag an das Justizministerium weitergeleitet wird, wird er vom Regierungsbeauftragten auf Einhaltung der Geldwäschevorschriften geprüft.
Schritt 4
Wenn keine weiteren Informationen angefordert werden, dauert die Bearbeitung des Antrags durch das Justizministerium in der Regel etwa 4 Monate.